VERMITTLUNGS PROVISION

GUTES GELD NEBENBEI VERDIENT

Sie kennen Jemanden der eine Webseite, einen Webshop, ein Logo, Fotografien oder etwas aus unseren vielen Angeboten benötigt?

Werden Sie jetzt Vermittler und profitieren Sie von 10% Vermittlungs-Provision auf den Erstauftrag von Neukunden plus 5% resp. 3% auf Folgeaufträge.

Verbindliche Grundlage für Provisionsansprüche bildet eine vor Nennung potentieller Neukunden beidseitig unterzeichnete Provisionsvereinbarung. Diese wird automatisch an Ihre registrierte Adresse gesendet oder kann telefonisch beantragt werden.

SO FUNKTIONIERT'S

WICHTIG:

Sie verpflichten sich weder mit der Registrierung, noch mit dem unterschreiben der Provisionsvereinbarung dazu, uns einen Kunden zu vermitteln oder sonstigen Verpflichtungen gegenüber uns nachzukommen.

Die Provisionsvereinbarung ist nur eine Formalität zur Absicherung, dass für Sie und uns alles rechtlich in Ordnung ist.

Die EXTERN MARKETING GmbH ist berechtigt, Anträge ohne Nennung von Gründen abzulehnen.

Die Vermittlungsprovisionen beziehen sich auf den Nettoertrag vor MWSt aus reinen Leistungen der EXTERN MARKETING GmbH gemäss Leistungskatalog, ohne separat weiterverrechnete Leistungen von Dritten, wie z.B. Bildeinkauf, Druck- und Montagekosten etc.

Die Erstattung der Provisionen erfolgt nach Eingang der Beträge für Teil- oder Schlussabrechnungen in Schweizer Franken auf ein Konto bei einer Schweizer Bank oder bei Postfinance.

Mit der Überweisung der jeweiligen Provision sind sämtliche Verpflichtungen der EXTERN MARKETING GmbH abgegolten. Es bestehen keine weiteren Ansprüche.

Insbesondere für die korrekte Abrechnung allfälliger Abgaben an Steueramt und/oder Ausgleichskasse ist der Vermittler selbst verantwortlich. Es gelten die gesetzlichen Freibeträge für Nebenverdienst.